Glossar

Auf dieser Seite finden Sie wichtige naturschutzrelevante Begriffe kurz erklärt, die wichtig sind für das Verständnis und das richtige Verhalten in der Natur.

Biotopverbund

Aufgrund der Intensivierung der Flächennutzung und fortschreitende Flächenfragmentierung durch Siedlungs- und Straßenbau verlieren wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen nicht nur an Fläche, auch sind solche verbleibenden Biotopinseln für viele Arten zu klein und erfüllen nicht alle Lebensraumansprüche, die in einem „natürlichen“ Biotopkomplex gegeben wären. Die Isolation führt gleichzeitig zu einer genetischen Verarmung, da der biotopübergreifende Austausch von Individuen erschwert wird. Daher ist es notwenig ein Netzwerk aus Biotopen mit dazwischenliegenden grünen Korridoren und Trittsteinen zu erhalten, welches die Wanderung von Arten für genetischen Austausch und Neu- oder Wiederansiedlungen ermöglicht.

Brut- und Setzzeit

Als Brut- und Setzzeit gilt die Zeit, in der viele Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen, sodass hier ein besonders rücksichtsvolles Verhalten in der Natur nötig ist. Besonders bodenbrütende Vogel und Säugetiere, die Ihre Jungtiere im hohen Gras absetzen, können durch das Verlassen von Wegen und durch frei umherlaufende Hunde gestört werden. Naturfreunde bleiben in der Zeit von Anfang April bis Mitte Juli nicht nur in Naturschutzgebieten auf den Wegen und leinen Ihren vierbeinigen Begleiter konsequent an.

Geschützte Grünanlage

Das dreieckige Tulpenschild mit grünem Rand steht in Berlin für eine geschützte Grünanlage. Nach dem Berliner Grünanlagengesetz sind dies „alle gärtnerisch gestalteten Anlagen, Spielplätze, Freiflächen, waldähnlichen oder naturnahen Flächen, Plätze und Wege, die entweder der Erholung der Bevölkerung dienen oder für das Stadtbild oder die Umwelt von Bedeutung sind“. Hier müssen Hunde mit Ausnahme von Blindenspür- und Behindertenbegleithunden angeleint werden. Ballspielen und Grillen ist nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen erlaubt. Weiterhin ist unzumutbarer Lärm zu vermeiden und Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgt werden. Trotz des hohen Nutzungsdrucks sind städtische Grünanlagen ein wichtiger Bestandteil unserer Stadt, da sie nicht nur unserer Erholung dienen, sie bieten auch Lebensraum für Tiere und Pflanzen und verbessern nebenbei noch das Stadtklima. Die verschiedenen Nutzungsansprüche und Leistungen urbanen Grüns müssen dringend erhalten werden, weshalb sich bewusste Nutzer des Grüns gern an die gegebenen Regeln halten.

Gesetzlich geschützte Biotope, Landschaftsteile und Naturdenkmäler

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz werden solche Teile der Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Sie ähneln in Bezug auf den Schutzstatus Naturschutzgebieten, jedoch werden hier meist nur ganz bestimmte Biotope selbst und ohne einen nennenswerten Pufferbereich geschützt. Hierbei kann es sich um Moore, Bruchwälder, Dünen oder verschiedene Rasengesellschaften handeln, welche aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften (seltenen) Arten Lebensraum bieten.

Noch kleinflächiger geschützt werden können geschützte Landschaftsteile oder Naturdenkmäler. Hierbei kann es sich um einzelne Objekte wie Solitärbäume oder Objektgruppen wie Alleen handeln, die eine besondere Funktion in der Natur erfüllen oder aufgrund ästhetischer, naturgeschichtlicher Gründe zu erhalten sind.

Landschaftsschutzgebiet

Nach § 26 des Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsschutzgebiete „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist“. Dies ist der Fall, wenn die Areale „zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten relevant sind“, sie „wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft“ oder „wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung schützenswert sind“. Somit wird hier der Erholungsfunktion ein höherer Stellenwert beigemessen als in Naturschutzgebieten. Hier dürfen auch mal die Wege verlassen werden, um die Natur bei einem gemütlichen Picknick zu geniessen oder darin zu spielen. Eine strikte Leinenpflicht für Hunde herrscht jedoch auch hier und alle weiteren Aktivitäten sollten unter ständiger Rücksichtnahme auf die Natur stattfinden.

Naturpark

Naturparke sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz großflächige Gebiete, welche überwiegend Landschafts- und Naturschutzgebiete beinhalten. Sie sollen hin zu einer dauerhaft umweltgerechten und vielfältigen Landnutzung, inklusive Tourismus und Land- und Forstwirtschaft, mit dem Ziel der „Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung […] ihrer Arten- und Biotopvielfalt“ entwickelt und gepflegt werden. Gleichzeitig dienen sie der Regionalentwicklung und der Umweltbildung.

Naturschutzgebiet

Naturschutzgebiete sind nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist“. Sie werden unter Schutz gestellt, wenn sie „zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten“ dienen, „aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.“ Wichtigstes Gebot in Naturschutzgebieten ist die sogenannte Wegepflicht. Um die Natur nicht zu stören oder gar zu zerstören dürfen die als solche ausgewiesenen Wege nicht verlassen und Hunde müssen konsequent an der Leine geführt werden.

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